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   OLG Celle, 16.10.2023 - 7 U 346/22   

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OLG Celle, 16.10.2023 - 7 U 346/22 (https://dejure.org/2023,30932)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.10.2023 - 7 U 346/22 (https://dejure.org/2023,30932)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Oktober 2023 - 7 U 346/22 (https://dejure.org/2023,30932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 826; BGB § 31; BGB § 823 Abs. 2; EG-FGV § 6 Abs. 1; EG-FGV § 27 Abs. 1
    Abgasskandal; Wohnmobil; Prüfstandbezogenheit; Aufzehrung des Schadens; Restwert; Nutzungsvorteile

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgasskandal; Wohnmobil; Prüfstandbezogenheit; Aufzehrung des Schadens; Restwert; Nutzungsvorteile

  • rechtsportal.de

    Abgasskandal; Wohnmobil; Prüfstandbezogenheit; Aufzehrung des Schadens; Restwert; Nutzungsvorteile

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2023 - 7 U 346/22
    Mit diesem Schriftsatz hat er klargestellt, dass er mit seinem Berufungsantrag zu 2 im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des BGH durch die Entscheidungen vom 26. Juni 2023 (Az. VIa ZR 335/21 , VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22) sein Begehren (hilfsweise) auch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 9.300 EUR stütze.

    Nach der - insoweit eindeutigen - Rechtsprechung des BGH finden die von der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil v. 6. Juli 2021 - VI ZR 40/20 , derss., Urteil v. 24. Januar 2022 - VIa ZR 100/21 ) entwickelten Maßstäbe zum "kleinen" Schadensersatz auf den Differenzschaden Anwendung (vgl. BGH, Urteil v. 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 , juris Rn. 80).

    Denn schon die bloße Gebrauchsmöglichkeit und jederzeitige Verfügbarkeit stellt einen geldwerten Vorteil dar, der im Rahmen des Differenzschadens abgegolten wird (vgl. BGH, Urteil v. 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 , Rn. 41).

    Denn wenn der Kläger Schadensersatz verlangt wegen der von ihm behaupteten Unsicherheit der Möglichkeit, das von ihm erworbene Wohnmobil zweckentsprechend zu nutzen (vgl. BGH, Urteil v. 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 , juris Rn. 41), muss er sich umgekehrt auch den Wohnvorteil anspruchsmindernd anrechnen lassen, der mit dem Besitz eines entsprechenden Fahrzeugs einhergeht, auch wenn dieser erst durch die Leistung des Wohnmobilherstellers gewährleistet wird.

    hh) Schließlich ergeben sich gegen eine Aufzehrung des Schadens durch die Anrechnung von Nutzungsvorteilen und des Restwerts, wie sie der BGH in seiner Entscheidung vom 26. Juni 2023 (VIa ZR 335/21 , juris Rn. 80) vorsieht, auch keine Bedenken unter unionsrechtlichen Gesichtspunkten, die eine Vorlage an den EuGH erforderten.

  • BGH, 20.07.2023 - III ZR 303/20

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2023 - 7 U 346/22
    Damit eine unzulässige Abschalteinrichtung eine Haftung des Fahrzeugherstellers wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB auslösen kann, müssen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weitere Umstände hinzutreten, die sein Verhalten als besonders verwerflich erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2023 - III ZR 303/20 , juris Rn. 11 mwN).

    Die Tatsache, dass eine Manipulationssoftware ausschließlich im Prüfstand die Abgasreinigung verstärkt aktiviert, indiziert eine arglistige Täuschung der Typgenehmigungsbehörde (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2023 - III ZR 303/20 , juris Rn. 12 mwN).

    Fehlt es daran, ist bereits der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nicht erfüllt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - VI ZR 889/20 , juris Rn. 28; Urteil vom 16. September 2021 - VII ZR 190/20 , juris Rn. 16; Urteil vom 20. Juli 2023 - III ZR 303/20 , juris Rn. 13 mwN).

  • BGH, 25.11.2021 - III ZR 202/20

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2023 - 7 U 346/22
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass in anderen Fällen für die Annahme greifbarer Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Prüfstanderkennung bereits ausreichend sein mag, wenn der Fahrzeughersteller nicht in Abrede stellt, dass die Motorsteuerungssoftware Prüfstandsituationen erkennt, und die Klagepartei sich auf Messwerte der DUH beruft, ausweislich der der Grenzwert für den NOx-Ausstoß beim getesteten Fahrzeug im Realbetrieb um ein Mehrfaches überstiegen wird ( BGH, Beschluss v. 25. November 2021 - III ZR 202/20 , juris Rn. 17).

    Indes ist - davon abgesehen, dass die Beklagte hier keineswegs unstreitig gestellt hat, die Motorsteuerungssoftware erkenne Prüfstandsituationen - allerdings entscheidend, ob in der Gesamtbetrachtung des Einzelfalls die von der Klagepartei vorgetragenen Umstände zureichend sind, das streitgegenständlichen Fahrzeug könne über eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt einer Prüfstanderkennung verfügen ( BGH, Beschluss v. 25. November 2021 - III ZR 202/20 , juris-Rn. 14).

  • BGH, 15.09.2021 - VII ZR 2/21

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Hersteller eines mit einer

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2023 - 7 U 346/22
    (b) Entgegen der Auffassung des Klägers kann für die Beurteilung, ob von einer Verwerflichkeit des Verhaltens der Beklagten auszugehen ist, auch nicht allein auf die Bestimmung von Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007 und eine Kenntnis der Beklagten von dieser Norm abgestellt werden; entsprechendes hat der BGH bereits mit Beschluss vom 15. September 2021 (Az. VII ZR 2/21 , juris Rn. 22) entschieden.

    Diese führt im Streitfall jedoch zu dem Ergebnis, dass der Beklagten allenfalls eine fahrlässige Verkennung der Rechtslage anzulasten ist und sich jedenfalls nicht feststellen lässt, dass sich den für die Beklagte tätigen Personen die Gefahr einer Schädigung der Fahrzeugerwerber hätte aufdrängen müssen (vgl. BGH, Beschluss v. 15. September 2021 - VII ZR 2/21 , juris Rn. 23).

  • BGH, 24.07.2023 - VIa ZR 752/22

    Bemessung von Nutzungsvorteilen aus dem Gebrauch eines vom sogenannten

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2023 - 7 U 346/22
    Denn "Geld" erhält der Kläger auch beim "großen" Schadensersatz nur dann, wenn die Anrechnung gezogener Vorteile nicht zum vollständigen Wegfall des Schadensersatzanspruchs führt (vgl. BGH, Urteil v. 24. Juli 2023 - VIa ZR 752/22 , juris Rn. 12 mwN).

    Einer solchen - auf sachlichen Gründen beruhenden - Vorgehensweise, die insbesondere dem Gesichtspunkt geschuldet ist, dass der Zweck eines Wohnmobils vorrangig im Wohnen und lediglich sekundär im Fahren liegt, steht im Gegensatz zur Auffassung des Klägers auch nicht die Entscheidung des BGH vom 24. Juli 2023 (Az. VIa ZR 752/22) entgegen.

  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 190/20

    Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG im Zusammenhang mit dem sogenannten

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2023 - 7 U 346/22
    Fehlt es daran, ist bereits der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nicht erfüllt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - VI ZR 889/20 , juris Rn. 28; Urteil vom 16. September 2021 - VII ZR 190/20 , juris Rn. 16; Urteil vom 20. Juli 2023 - III ZR 303/20 , juris Rn. 13 mwN).

    (a) Zwar ist der auf Vermutungen gestützte Sachvortrag einer Partei erst dann unbeachtlich, wenn die unter Beweis gestellten Tatsachen so ungenau bezeichnet sind, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie zwar in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet, aber aufs Geratewohl gemacht, gleichsam "ins Blaue" aufgestellt, mit anderen Worten, aus der Luft gegriffen sind und sich deshalb als Rechtsmissbrauch darstellen, wobei für eine solche Annahme Zurückhaltung geboten ist ( BGH, Urteil v. 16. September 2021 - VII ZR 190/20 , juris Rn. 23 mwN).

  • BGH, 26.04.2022 - VI ZR 435/20

    Deliktische Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer eines

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2023 - 7 U 346/22
    dd) Die Darlegungs- und Beweislast für ein derartiges Vorstellungsbild der handelnden Personen trägt dabei nach den allgemeinen Grundsätzen der Fahrzeugkäufer als Anspruchsteller (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2022 - VI ZR 435/20 , juris Rn. 18).

    Reichen die von einer Partei für das Vorstellungsbild der anderen Partei behaupteten Indizien nach Auffassung des Tatgerichts für eine dahingehende Überzeugungsbildung auch dann nicht aus, wenn sie sich als zutreffend erweisen, so ist das Tatgericht nicht gehalten, Feststellungen zu den behaupteten Indizien zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2022 - VI ZR 435/20 , juris Rn. 20).

  • EuGH, 21.03.2023 - C-100/21

    Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2023 - 7 U 346/22
    Die Ausgestaltung des materiellen Schadensersatzanspruchs eines Fahrzeugerwerbers, der durch den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen geschädigt ist, obliegt in Ermangelung unionsrechtlicher Vorschriften ausschließlich dem nationalen Gesetzgeber und seinen Gerichten ( EuGH, Urteil v. 21. März 2023, C-100/21 , juris Rn. 92).
  • BGH, 24.01.2022 - VIa ZR 100/21

    Schadensersatz bei Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens:

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2023 - 7 U 346/22
    Nach der - insoweit eindeutigen - Rechtsprechung des BGH finden die von der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil v. 6. Juli 2021 - VI ZR 40/20 , derss., Urteil v. 24. Januar 2022 - VIa ZR 100/21 ) entwickelten Maßstäbe zum "kleinen" Schadensersatz auf den Differenzschaden Anwendung (vgl. BGH, Urteil v. 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 , juris Rn. 80).
  • BGH, 06.07.2021 - VI ZR 40/20

    Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts" bei Kauf eines VW-Diesels mit

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2023 - 7 U 346/22
    Nach der - insoweit eindeutigen - Rechtsprechung des BGH finden die von der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil v. 6. Juli 2021 - VI ZR 40/20 , derss., Urteil v. 24. Januar 2022 - VIa ZR 100/21 ) entwickelten Maßstäbe zum "kleinen" Schadensersatz auf den Differenzschaden Anwendung (vgl. BGH, Urteil v. 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 , juris Rn. 80).
  • BGH, 20.07.2021 - VI ZR 533/20

    Schadensersatzanspruch nach Weiterverkauf eines vom sogenannten Dieselskandal

  • BGH, 20.07.2021 - VI ZR 575/20

    Urteil zum Schadensersatzanspruch nach Weiterverkauf eines vom sogenannten

  • OLG Stuttgart, 12.05.2016 - 1 U 133/13

    Rückabwicklung eines Wohnmobilkaufs: Stehenbleibendes Frontrollo als erheblicher

  • OLG Dresden, 14.03.2023 - 4 U 577/22

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw;

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 1031/22

    Zum Differenzschaden in "Dieselverfahren" nach dem Urteil des EuGH vom 21. März

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 533/21

    Zum Differenzschaden in "Dieselverfahren" nach dem Urteil des EuGH vom 21. März

  • BGH, 25.11.2021 - VII ZR 257/20

    "Dieselverfahren": AUDI AG, Haftung für EA 189

  • OLG Celle, 06.03.2024 - 7 U 120/22

    Dieselskandal; Abschalteinrichtung; Geheimhaltungsinteresse; Motorschutz;

    Für dessen Bestimmung sind Angebote von Bewertungs- und Verkaufsportalen wie mobile.de, autoscout.24, DATSilverdat oder ADAC grundsätzlich geeignet (st. Rspr. d. Senats, z.B. Beschluss v. 16. Oktober 2023 - 7 U 346/22, z.V.b.; ebenso: OLG Schleswig, Urteil v. 10. Oktober 2023 - 7 U 100/22, LS 8; OLG Frankfurt, Urteil v. 20. September 2023 - 3 U 8/23, juris Rn. 33).
  • OLG Dresden, 17.11.2023 - 3 U 983/23

    Dieselmotor; Wohnmobil; Nutzungsentschädigung

    Deshalb wäre ein Nutzungsersatz allein auf km-Basis - voraussichtliche Gesamtfahrleistung - nicht sachgerecht (OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2023 - 7 U 346/22 -, juris; OLG Stuttgart Urteil vom 12.05.2016 - 1 U 133/13, BeckRS 2016, 16420; OLG München, Urteil vom 24.10.2012 - 3 U 297/11, juris Rn. 60; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.1994 - 22 U 48/94, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2008 - I-1 U 273/07, juris; LG Stuttgart, Urteil vom 11.08.2022 - 30 O 18/22; LG Lübeck, Urteil vom 08.07.2022 - 9 O 105/21, LG Karlsruhe, Urteil vom 26. Oktober 2023 - 22 O 5/21 -, juris; a.A.: Berechnung unter Zugrundelegung der Gesamtlaufleistung: u.a. OLG Naumburg Urteil vom 26.9.2023 - 8 U 37/23, BeckRS 2023, 27640 Rn. 24, beck-online; LG München II, Urteil vom 15.12.2022 - 13 O 3213/21).

    Für die Bestimmung des Fahrzeugrestwerts zur Bemessung des Differenzschadens kann gemäß § 287 ZPO auf Verkaufsportale wie mobile.de oder autoscout.24 zurückgegriffen werden (OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2023 - 7 U 346/22 -, juris).

  • OLG Celle, 20.12.2023 - 7 U 1742/19

    Abtretung; Dieselskandal; Abschalteinrichtung; Motorschutz; Vorteilsausgleich;

    Im Ausgangspunkt geht die Beklagte zwar zutreffend davon aus, dass für die Bestimmung des Fahrzeugrestwerts zur Bemessung des Differenzschadens gemäß § 287 ZPO auf Verkaufsportale wie mobile.de oder autoscout.24 zurückgegriffen werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2023 - 7 U 346/22, juris Rn. 92).
  • OLG Celle, 05.12.2023 - 7 U 317/22

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen

    Als Schätzgrundlage sind dabei Angebote von Verkaufsportalen wie mobile.de oder autoscout.24 grundsätzlich geeignet (st. Rspr. d. Senats, z.B. Beschluss v. 16. Oktober 2023 - 7 U 346/22 , z.V.b.; ebenso: OLG Schleswig, Urteil v. 10. Oktober 2023 - 7 U 100/22 , LS 8; OLG Frankfurt, Urteil v. 20. September 2023 - 3 U 8/23, juris Rn. 33), wobei vor dem Hintergrund, dass die dort ausgewiesenen Preise die Erwartungshaltung auf Verkäuferseite widerspiegeln und der Verkauf der Fahrzeuge voraussichtlich unter Vornahme von Abzügen erfolgt, ein angemessener Abschlag vorzunehmen ist.
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